Kosten

Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich entgeltlich. Das Rechtsanwaltstarifgestz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sehen Vorschriften über das Honorarwesen vor. Diese können auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK, www.rechtsanwaelte.at) unter dem Menüpunkt „Honorar/Tarife“ abgerufen werden. Zusätzliche Informationen zum Rechtsanwaltshonorar finden Sie auf der Website des ÖRAK in der Informationsbroschüre „Mein Recht ist kostbar“.

Im Allgemeinen bemessen sich die Kosten nach dem Wert des Streitgegenstandes (sogenannter Streitwert). Abweichend davon können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt auch ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbaren. Zum Honorar des Rechtsanwaltes (Nettohonorar) kommen die Umsatzsteuer von derzeit 20 % sowie diverse Barauslagen (zB Porti, Kosten für Kopien oder Datenbankabfragen, Reisespesen) hinzu. Weiters sind für zahlreiche Gerichts- und Verwaltungsverfahren Gebühren zu entrichten.