Die Kanzlei

Das Recht ist so vielseitig wie die Spitzen eines Granats. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir denjenigen Aspekt, der Ihnen Durchbruch verschafft.

Philosophie

Wir nehmen uns der rechtlichen Sorgen unserer Mandantinnen und Mandanten umfassend an und erörtern ohne Zeitdruck Lösungsvorschläge in alle Richtungen. Nicht immer muss eine rechtliche Angelegenheit in einem Prozess münden. Wir sind um eine ganzheitliche, im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten zufriedenstellende Lösung bemüht. Eine solche kann entweder vorbeugend in einer vertraglichen Regelung oder rasch und effizient in Form eines außergerichtlichen Vergleiches bestehen. Falls es erforderlich ist, führen wir jedoch ein gerichtliches Verfahren konsequent bis in die letzte Instanz, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Tätigkeitsbereiche

Arbeits- und Sozialrecht

Wir unterstützen Sie in unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten; zum Beispiel bei der Gestaltung von Dienstverträgen, der Ausstellung von Dienstzeugnissen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, aber auch bei Fragen zu aufrechten Arbeitsverhältnissen (Urlaub, Krankenstand, Persönlichkeitsschutz etc.) und bei der Abklärung von Auffälligkeiten in Ihrem Betrieb (wie etwa auffällig hoher Warenschwund). Ebenso beraten wir Sie in sozialrechtlichen Fragen, unter anderem zu Arbeitslosengeld, Kinder- und Pflegegeld oder Pensions- und Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht häufig kurze Fristen gelten. Im Falle einer Kündigungsanfechtung beträgt die Frist zum Beispiel eine Woche (sofern ein Betriebsrat besteht) oder zwei Wochen (falls kein Betriebsrat eingerichtet ist). Zögern Sie daher nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Erb- und Familienrecht, insbesondere Scheidungen

Wie soll mein Vermögen aufgeteilt werden? Diese Frage stellt sich irgendwann unweigerlich für viele Menschen. Wir beraten Sie gerne im Sinne einer gerechten Aufteilung Ihres Vermögens oder beim Verfassen eines Testamentes. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Verlassenschaftsverfahren oder bei der Geltendmachung des Pflichtteiles, sofern Sie im Testament nicht bedacht worden sind.

Außerdem stehen wir Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten juristisch zur Seite, wie etwa bei der Erstellung eines Ehevertrages, im Zuge einer Scheidung oder im Rahmen einer Obsorge-Regelung. Insbesondere bei einer Scheidung ist es oft vorteilhaft, sich eingehend beraten oder vor Gericht vertreten zu lassen, damit Unterhaltsansprüche gegenüber der Partnerin bzw. dem Partner nicht verwirkt werden.

Finanzstraf- und Abgabenrecht

Steuerhinterziehung gilt längst nicht mehr als „Kavaliersdelikt“. Die Tatbestände dazu wurden in den letzten Jahren stetig erweitert und die Strafen dafür sukzessive erhöht. Finanzstrafverfahren betreffen daher nicht mehr nur prominente Persönlichkeiten oder notorische Steuersünder; jede gewöhnliche Betriebsprüfung kann darin münden. Wir klären im Vorfeld auf, um Finanzstrafverfahren nach Möglichkeit ganz zu vermeiden, oder beraten Sie zum Thema Selbstanzeige. Gemeinsam mit einem Steuerberater unseres Vertrauens überprüfen wir darüber hinaus Ihren Steuerbescheid (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid, Grunderwerbsteuerbescheid) und erheben dagegen allfällige Rechtsmittel.

Gerade im Zuge von Konkursen juristischer Personen (GmbH, AG etc.) kann es vorkommen, dass die ehemaligen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich zur Haftung herangezogen werden. Hohe Nachzahlungen können daraus resultieren. Daher ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Inkassowesen und Exekutionen

Pünktliche Zahlung schätzt jeder! Gerade Klein- und Mittelbetriebe sind auf fristgerechte Überweisung Ihrer Forderungen angewiesen. Mangelnde Zahlungsmoral kann für Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen und sogar existenzbedrohend sein.

Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche oder gerichtliche Eintreibung Ihrer Forderungen. Außergerichtlich ist der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich. In einem Gerichtsverfahren wird für Geldforderungen bis 75.000 Euro zunächst ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen. Im Falle eines Einspruches gegen diesen Zahlungsbefehl wird das ordentliche Verfahren eingeleitet, das entweder mit Vergleich oder Urteil endet. Beide, Vergleich und Urteil, berechtigen im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung der auferlegten Verpflichtung zur Exekutionsführung und damit zur Zwangsvollstreckung.

Prävention von Geldwäscherei samt Vortaten

Die internationale Staatengemeinschaft hat in den letzten Jahren die Maßnahmen gegen Geldwäsche, Steuerbetrug und Korruption stark intensiviert. Die von der „Financial Action Task Force“ (eine bei der OECD angesiedelte Sonderorganisation) entwickelten Prinzipien zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat Österreich zur Gänze umgesetzt. Die Empfehlungen der FATF sehen einen umfangreichen Katalog an Sorgfaltspflichten vor. Primärer Adressat dieser Vorschriften sind Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, jedoch haben mittlerweile auch sämtliche Angehörigen der Freien Berufe (insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder) sowie Gewerbetreibende umfassende Sorgfaltspflichten einzuhalten. Aufgrund stetiger Erweiterung des Vortatenkataloges fallen nunmehr auch zahlreiche Steuerdelikte, wie etwa Abgabenbetrug und „Bilanzfälschung“, unter den Straftatbestand Geldwäscherei.

Als ehemaliger Prüfer der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vereint Dr. Thomas Krapf anwaltliche Erfahrung mit aufsichtsrechtlicher Praxis. Vorranges Ziel seiner Beratung ist es, durch Schaffung entsprechender Maßnahmen allfällige Verstöße gegen die zahlreichen Sorgfaltspflichten von vornherein zu vermeiden. Für den Fall, dass bereits ein Aufsichts- oder Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, vertritt Sie Dr. Thomas Krapf mit der nötigen Konsequenz.

Sportrecht, insbesondere Alpin-, Rad- und Schiunfälle

Sportrechtliche Fragen können jeden betreffen: nicht nur Sportlerinnen und Sportler selbst, sondern auch Veranstalterinnen und Veranstalter von Sportevents und manchmal, bei Unfällen, leider sogar unbeteiligte Personen. Wir engagieren uns für Ihre sportrechtlichen Anliegen, unabhängig von Sportart oder Ausübungsweise (Breiten-, Amateur- oder Leistungssport); dazu gehören Schi-, Rodel- oder Mountainbike-Unfälle ebenso wie Sponsoring-Verträge zwischen Sportlerinnen/Sportlern und Vereinen, Schadenersatzansprüche nach Unfällen bei Sportveranstaltungen oder das Teilnahmeverbot an einem Wettkampf.

Vereinsrecht

Österreich ist ein Land der Vereine; deren wichtigste Rechtsgrundlage ist das Vereinsgesetz. Es betrifft die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich in Vereinen ehrenamtlich für gesellschaftliche Belange engagieren. Fragen zu Gründung und Auflösung eines Vereins sind darin ebenso geregelt wie die Geschäftsführung und Haftung der Organwalter.

Besonders zu beachten ist die mögliche Steuerpflicht von Vereinen: Veranstaltet ein Verein etwa einen Ball oder ein Zeltfest, muss geprüft werden, ob er Umsatzsteuer oder Körperschaftssteuer abzuführen hat. Allfällige Aufwandsentschädigungen für Funktionärinnen und Funktionäre, Sportlerinnen und Sportler oder andere Vereinsmitglieder sind dabei bis zu bestimmten Grenzen von der Einkommensteuer befreit. Bedeutsam sind außerdem Fragen der Haftung eines Vereins bei Wettkämpfen oder Trainingsfahrten; eine Versicherung kann hier Schutz bieten. Wir beraten Sie in solchen und sämtlichen anderen vereinsrechtlichen Angelegenheiten.

Vertragsrecht

Verträge bestimmen unser Leben, ob privat oder beruflich: Sie regeln die Rechtsbeziehungen zum Beispiel zwischen Mieter und Vermieterin, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin sowie zwischen Käufer und Verkäuferin. So bewegt unser Leben ist, so vielfältig sind auch die Vertragsinhalte. Ein guter Vertrag ist ausgewogen und lässt keine Spielräume für einen Streit offen. Daher ist es wichtig, dass Sie genau wissen, was Sie unterschreiben: Wir sind Ihnen bei der Ausarbeitung oder Prüfung von Verträgen behilflich.

Verwaltungs- und Verfassungsrecht, insbesondere Beschwerden an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie Normprüfungsverfahren

Wir stehen Ihnen in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite; etwa bei Bauverfahren und Baubewilligungen, bei der Enteignung eines Grundstückes (zum Beispiel für den Straßenbau), bei der Erwirkung einer Betriebsanlagengenehmigung, bei der Erteilung oder Entziehung einer Gewerbekonzession sowie bei Verkehrsstrafen und Fragen rund um den Führerschein.

Dabei vertreten wir Sie sowohl vor sämtlichen Verwaltungsbehörden Österreichs und den 2014 neu eingerichteten Landesverwaltungsgerichten als auch vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Falls Bescheide bzw. Entscheidungen einer Behörde oder eines Gerichtes nicht in Einklang mit EU-Recht stehen, gibt es die Möglichkeit, sich an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) oder, bei Verletzung eines Menschenrechtes, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) zu wenden.

Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Die rechtlichen Auflagen, mit denen Unternehmerinnen und Unternehmer konfrontiert sind, werden immer umfassender. Selbst für einen sorgfältigen und gewissenhaften Gewerbetreibenden ist es nahezu unmöglich, sämtliche Vorschriften mitsamt stetiger Neuerungen im Blick zu behalten.

Wir leisten Ihnen juristischen Beistand, indem wir uns mit sämtlichen unternehmens- und wirtschaftsrechtlichen Fragen befassen, die sich Ihnen im Alltag des Geschäftslebens stellen; angefangen von der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Unternehmensgründung über die vielfältigen rechtlichen Herausforderungen in einem aufrechten Betrieb bis hin zur Firmenübergabe oder -schließung. Gemeint sind zum Beispiel Haftungsfragen (in Einzelunternehmen, GmbHs usw.), aber auch Angelegenheiten der Gewährleistung und des Schadenersatzes sowie marken-, wettbewerbs- und steuerrechtliche Themen.

Zivilrecht

Das Zivilrecht, auch Bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt, umfasst ein weites Gebiet: Es regelt die Interessen und Rechtsverhältnisse zwischen Menschen (natürlichen Personen) oder Unternehmen (juristischen Personen). Dementsprechend häufig muss man sich mit zivilrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu gehören einerseits Themen wie etwa der Schadenersatz, die Gewährleistung oder die Besitzstörung, die im Allgemeinen Zivilrecht geregelt sind; andererseits Angelegenheiten des Sonderzivilrechts (auch Sonderprivatrecht), das für spezielle Gruppen gilt, zum Beispiel für Kaufleute (Handelsrecht), oder spezielle Rechtsmaterien betrifft, unter anderem das Urheberrecht. – Wird Ihr berechtigter privatrechtlicher Anspruch nicht (freiwillig) erfüllt, kümmern wir uns um dessen gerichtliche Durchsetzung.